Betriebsanlagengnehmigungen
Der Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage hat diese wiederkehren zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Über jede wiederkehrende Prüfung ist eine Prüfbescheinigung zu erstellen, der eine vollständige Dokumentation der Prüfung anzuschließen ist, aus der Umfang und Inhalt der Prüfung hervorgeht. Als geeignet und fachkundig eine solche Prüfung durchzuführen sind Personen, die nach ihrem Bildungsgang und bisherigen Tätigkeiten , die für die jeweilige Prüfung notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen und auch die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der Prüfungsarbeiten bieten.
Gerne übernehmen wir auf Anfrage eine solche Überprüfung für Sie.